Allgemeine und besondere Garantiebedingungen

I. Allgemeine Garantiebedingungen

  1. Allgemeines
  2. Die Firma ARLT Computer Produkte GmbH, Hindenburgstraße 8, 71106 Magstadt (nachfolgend Garantiegeber genannt), gewährt dem Käufer ihrer Produkte (nachfolgend Garantienehmer genannt) eine eingeschränkte Herstellergarantie. Die Garantie bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei einer normalen Verwendung auftreten können. Die Garantiezeit ergibt sich aus der Artikelbeschreibung sowie aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte in Zusammenhang mit dem Kaufbeleg.

    Für die Geltendmachung der Garantie ist der originale Kaufnachweis und die Garantiekarte gut aufzubewahren. Der Garantiegeber behält sich vor, jegliche Garantieleistung und Garantiebestätigung zu verweigern, wenn der Garantienehmer diesen Nachweis nicht erbringt.

    Der Garantienehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gerät im Falle einer Einsendung transportsicher verpackt ist. Soweit keine abweichenden Bestimmungen getroffen sind, trägt der Garantienehmer die Einsendekosten, ebenso wie ihn das Transportrisiko trifft. Für zusätzlich eingelieferte Materialien und Geräte, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Kaufvertrages waren, übernimmt der Garantiegeber keine Haftung.

    Zur zügigen Umsetzung der Garantieansprüche ist eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung notwendig, die dem eingesendeten Gerät beizulegen ist. Eine Vorlage steht unter www.arlt.de/support/rücksendeformular zum Download zur Verfügung.

    Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen kann sich der Garantienehmer vor Zusendung des Produkts wie folgt an den Garantiegeber wenden:

    • telefonisch unter 07159/457-153
    • per E-Mail an: [email protected]
    • an die Mitarbeiter der Arlt- Filialen (Übersicht aller Filialen unter www.arlt.com)
    • postalisch an:
    • Arlt Computer-Produkte GmbH
      Reklamationsabteilung
      Hindenburgstraße 8
      71106 Magstadt

    Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln (Gewährleistungsansprüche), deren Inanspruchnahme für den Verbraucher unentgeltlich ist, nicht ein. Die Garantie ist örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit es sich bei dem der Garantie zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein gegenseitiges Handelsgeschäft handelt, wird für alle Ansprüche aus der Garantieerklärung der Gerichtsstand am Sitz des Garantiegebers vereinbart.

  3. Umfang der Garantieleistungen
  4. Im Garantiefall, also einem Defekt wegen Material- und Produktionsschäden im Sinne der Nummer 1 der allgemeinen Garantiebedingungen, gewährt der Garantiegeber folgende Leistungen:

    1. Reparatur des Produkts
    2. Ersatz des Produkts durch ein gleichartiges Modell (neu oder auch generalüberholt), wobei auch der Ersatz durch ein Produkt einer jüngeren Baureihe, das mindestens die Leistungsmerkmale des defekten Produkts aufweist, zulässig ist. Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz des Produkts obliegt dem Garantiegeber, so dass der Garantiegeber nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ein zur Reparatur eingesendetes Gerät auch zu ersetzen. Für Akkus und Batterien wird keine Garantie übernommen, ebenso für Verbrauchs- und Verschleißmaterialien, d.h. für solche Teile, die bei der Nutzung des Produkts in regelmäßigen Abständen ersetzt werden müssen. Eingebrannte Bilder bei Plasma-, LCD- oder LED-Geräten, die Folge einer unsachgemäßen Verwendung sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Wiedergabefehler von Datenträgern, die mit ungeeigneter Software oder in einem nicht kompatiblen Format erstellt wurden. Sollte der Garantiegeber bei der Reparatur des Produkts feststellen, dass der Fehler des Produkts offensichtlich nicht von der Garantie abgedeckt ist, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, die angefallenen Kosten mittels einer Handling-Pauschale abzurechnen. Die Kosten der Reparatur wird der Garantiegeber dem Garantienehmer mittels eines Kostenvoranschlags bekannt geben und die kostenpflichtige Reparatur von dem vorherigen Ausgleich dieses Kostenvoranschlags abhängig zu machen. Sollte der Garantienehmer eine kostenpflichtige Reparatur auf der Grundlage des Kostenvoranschlags nicht wünschen, wird der Garantiegeber das Produkt unrepariert zurücksenden und die Handling-Pauschale erheben.
  5. Ausschluss der Garantie
  6. Keine Garantie gewährt der Garantiegeber für Versagen und Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, versehentliche Beschädigungen und durch äußere Einflüsse eingetreten sind. Ebenfalls übernimmt der Garantiegeber keine Garantie für Versagen und Schäden, die durch am Produkt vorgenommene unsachgemäße Veränderungen, Umbauten, Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Vernachlässigung, Viren oder Softwarefehler, Transport, Verpackung oder Verlust des Produkts bei Rücksendung des Produkts an den Garantiegeber entstanden sind.

    Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Produkt auf eine Wartung oder Reparatur zurückzuführen ist, die durch einen anderen als den Garantiegeber durchgeführt wurde. Die Garantie erlischt auch, wenn Siegel am Produkt gebrochen wurden, Aufkleber oder Seriennummern des Produkts oder eines Bestandteils des Produkts verändert oder unleserlich gemacht wurden.

    In keinem Fall haftet der Garantiegeber für Schäden aus Zufall oder für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder Verlust von Erwerbsmöglichkeiten, Daten oder Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig davon, ob sich solche Ansprüche auf vertragliche Ansprüche oder unerlaubte Handlungen gründen oder diese sich auf Zusicherungen stützen, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Systems stehen oder dessen Leistungsfähigkeit betreffen, oder sich auf die vom Garantiegeber gelieferte Software beziehen, unabhängig davon, ob diese vorinstalliert ist oder dem Produkt beiliegt. Dieser Haftungsausschluss gilt selbst dann, wenn der Garantiegeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sein sollte.

    Die vorbezeichneten Einschränkungen oder Haftungsausschlüsse kommen nicht zur Anwendung, wenn die vom Garantienehmer erlittenen Verluste oder Beschädigungen das direkte und unmittelbare Ergebnis einer willkürlichen Irreführung durch den Garantiegeber oder der Verletzung einer Rechtspflicht des Garantiegebers sind, und der Garantiegeber wenigstens mit grober Fahrlässigkeit gehandelt hat, oder wenn deren Anwendung einen sonst zulässigen Anspruch gegen den Garantiegeber unter der Produkhaftungsgesetzgebung, die jeweils auf den vom Endverbraucher erlittenen Schaden Anwendung findet, einschränken würde.

    Alle aus dieser Garantie erwachsenden Ansprüche sind verjährt, wenn sie nicht binnen eines Jahres nach Entstehung geltend gemacht werden.

II. Besondere Garantiebedingungen für Arlt PC

Neben den allgemeinen Garantiebedingungen besteht bei mitgelieferten Optionen eines Arlt PCs (z.B. Modems, Speicherkarten), die einen Defekt aufweisen, für diese ebenfalls ein Anspruch auf Reparatur und Ersatz. Für Reparatur und Ersatz gelten die Ausführungen der Nummer 2 der allgemeinen Garantiebedingungen entsprechend. Die Garantie deckt die für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Produkts notwendig werdenden Material- und Arbeitskosten ab.

Auch die besondere Garantie für Arlt PC schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln (Gewährleistungsansprüche), deren Inanspruchnahme für den Verbraucher unentgeltlich ist, nicht ein. Die besondere Garantie für Arlt PC ist örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit es sich bei dem der Garantie zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein gegenseitiges Handelsgeschäft handelt, wird für alle Ansprüche aus der besonderen Garantieerklärung für Arlt PC der Gerichtsstand am Sitz des Garantiegebers vereinbart.

Hardware und Software, die nicht vom Garantiegeber produziert oder vertrieben wurde und von der der Garantiegeber bei Kaufvertragsschluss keine Kenntnis hatte, kann die Garantie zum Erlöschen bringen, wenn dadurch ein Schaden am Produkt und/oder an den mitgelieferten Optionen entstanden ist.

Der Garantiegeber gewährt eine eingeschränkte Garantie von 90 Tagen ab Kaufdatum für mitgelieferte Software. Dies gilt für ein vorinstalliertes Betriebssystem und mitgelieferte Programme. Bei der mitgelieferten Software wird die Freiheit von Material- und Verarbeitungsfehlern der Datenträger (Disketten und CD-ROMs) garantiert. Bei Lieferung defekter Datenträger erfolgt ein kostenfreier Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ansonsten wird jede Software ohne Mangelgewähr geliefert. Der Garantiegeber sichert nicht zu, dass die Software ohne Unterbrechung oder fehlerfrei funktioniert oder den Anforderungen des Garantienehmers genügt.

Bei der Reparatur des Produkts kann es notwendig sein, alle Daten vom Produkt zu löschen. Der Garantienehmer hat deshalb sicher zu stellen, dass er von allen auf dem Produkt befindlichen Daten vor Versand eine Sicherungskopie anfertigt und besitzt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Reparatur der Auslieferzustand wiederhergestellt wird.

Es gelten die unter Punkt 3 der unter I. Allgemeinen Garantiebedingungen geregelten Garantieausschlüsse auch für die Besonderen Garantiebedingungen für Arlt PC.

III. Besondere Garantiebedingungen für den Vorort Austausch und die Vorort Reparatur

Soweit dem Garantienehmer nach den Garantiebedingungen ein Anspruch auf Vorort Reparatur oder Vorort Austausch zusteht, gelten zusätzlich zu den Regelungen der unter I. geregelten allgemeinen Garantiebedingungen und den dortigen Garantieausschlüssen die nachfolgenden Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur und den Vorort Austausch.

Auch die besondere Garantie für den Vorort Austausch und die Vorort Reparatur schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln (Gewährleistungsansprüche), deren Inanspruchnahme für den Verbraucher unentgeltlich ist, nicht ein. Die besondere Garantie für Arlt PC ist örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit es sich bei dem der Garantie zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein gegenseitiges Handelsgeschäft handelt, wird für alle Ansprüche aus der besonderen Garantieerklärung für Arlt PC der Gerichtsstand am Sitz des Garantiegebers vereinbart.

Zur Durchführung eines Austauschs oder Reparatur vor Ort muss von Seiten des Garantienehmers Folgendes sichergestellt sein:

  1. Mitarbeitern des Garantiegebers muss sicherer, unverzüglicher und uneingeschränkter Zugang zu den Produkten gewährt werden.
  2. Telekommunikationseinrichtungen, die von Mitarbeitern des Garantiegebers zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Fehlerbehebung benötigt werden, müssen vom Garantienehmer auf seine eigenen Kosten zur Verfügung gestellt werden.
  3. Die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Garantiegebers liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Garantienehmers.
  4. Der Garantienehmer hat alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die von der Garantiegeberin zu einer ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags benötigt werden.
  5. Der Garantienehmer ist für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte nach der Inanspruchnahme der Leistung der Garantiegeberin selbst verantwortlich.
  6. Vorort-Leistungen hat der Garantienehmer mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum der Leistungsausführung durch den Garantiegeber zu stornieren. Danach darf der Garantiegeber die durch den verspäteten oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten dem Garantienehmer in Rechnung stellen.